Mit Stellungnahme vom 14. Januar 2014 (A.S. 77) verweist die Beschwerdegegnerin ebenfalls im Wesentlichen auf ihre bisherigen Ausführungen. 9. Mit Stellungnahme vom 14. Februar 2014 (A.S. 82 ff.) lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen. 10. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in deren Rechtsschriften wird nachfolgend, soweit erforderlich, eingegangen.