I. 1. A.___, geb. [...] 1969 (nachfolgend Beschwerdeführer), ist bei der Intras Krankenversicherung AG (nachfolgend Beschwerdegegnerin) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG versichert. Der Beschwerdeführer leidet unter anderem an einem Aufmerksamkeitsdefizits- / Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) seit Kindesalter sowie an einer unklaren Autoimmunerkrankung. Im Zusammenhang mit dem ADHS nahm der Beschwerdeführer seit dem Jahr 2002 das Medikament Ritalin ein, wobei die diesbezüglichen Kosten von der Beschwerdegegnerin übernommen wurden. 2. Mit Schreiben vom 30. Juli 2012 (IA [