50 UVV nicht rechtfertigt, die Versichertengemeinschaft die gesamten finanziellen Folgen des Nichtberufsunfalles tragen zu lassen. Sachverhalt: Der bei der Unfallversicherung B. (nachfolgend Beschwerdegegnerin) gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versicherte A. (nachfolgend Beschwerdeführer) liess am 20. Juli 2011 melden, er sei in Balochistan, Pakistan, gemeinsam mit seiner Lebenspartnerin C. entführt worden.