Ihrer Überschrift nach widmet sich die betreffende Seite der Insolvenzentschädigung, d.h. es war nicht zu erwarten, dass ein Formular verlinkt ist, welches damit nichts zu tun hat. Andererseits ist es verständlich, wenn ein Laie nicht erkennt, dass er mit der Lohnforderungsanmeldung beim Konkursamt das falsche Formular vor sich hat, hängt die Insolvenzentschädigung doch mit dem Konkurs des Arbeitgebers sowie den ausstehenden Lohnansprüchen des Versicherten zusammen; ein Hinweis, dass die Insolvenzentschädigung separat beantragt werden muss, fehlt auf dem konkursamtlichen Formular.