Lohnforderung Konkurs Der Beschwerdeführer wählte den zweiten Link und erhielt das Formular «Konkursamt Lohnforderungsanmeldung im Konkurs», welches er dem Konkursamt sandte, nachdem auf diesem Dokument von der Arbeitslosenversicherung keine Rede war. Das korrekte Formular für die Insolvenzentschädigung erreicht man indes über den ersten Link. Angesichts dieser Gestaltung der Website ist es nachvollziehbar, dass ein Laie wie der Beschwerdeführer versehentlich das falsche Formular abruft. Ihrer Überschrift nach widmet sich die betreffende Seite der Insolvenzentschädigung, d.h. es war nicht zu erwarten, dass ein Formular verlinkt ist, welches damit nichts zu tun hat.