SOG 2014 Nr. 29 Art. 27 Abs. 1 ATSG. Aufklärungspflicht der Arbeitslosenversicherung. Missverständlicher Internetauftritt der Behörde. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, welcher Insolvenzentschädigung beantragen wollte, lud auf der Website des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn aus Versehen nicht das dafür vorgesehene amtliche Formular, sondern stattdessen das Formular «Konkursamt Lohnforderungsanmeldung im Konkurs» herunter und reichte dieses beim Konkursamt ein.