In BGE 139 V 122 wurde erkannt, der Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung könne auch für ein über 18 Jahre altes Kind, das in seinem zukünftigen Lehrbetrieb ein weder gesetzlich noch reglementarisch vorgeschriebenes Praktikum absolviert, bestehen. Das Bundesgericht bestätigte damit die in Rz 3361.1 vorgesehene Möglichkeit, Praktika auch dann als Ausbildung anzuerkennen, wenn sie nicht gesetzlich oder reglementarisch vorgeschrieben sind. Weiter hielt es fest, zur Unterscheidung zwischen einem der Ausbildung dienenden Praktikum und bloss niedrig bezahlter Erwerbsarbeit sei darauf abzustellen, ob das Praktikum für das angestrebte Berufsziel notwendig sei.