Als Entschädigung erhalten sie Kost und Logis (Logis haben sie meist auch noch im Elternhaus) und CHF 500.00 bis 600.00 Lohn. Weil das Beherrschen einer Fremdsprache eine wichtige Basiskompetenz für jeden späteren Beruf bildet, soll ein solches Jahr als Ausbildungszeit anerkannt werden, auch wenn die Anzahl Schullektionen nur klein ist. Zumindest ein gewisser Anteil Schule wird aber in jedem Fall vorausgesetzt. Das Gleiche gilt auch für Sprachaufenthalte, welche grundsätzlich als Ausbildung anzuerkennen sind.» 3.4 Parallel zur erwähnten Verordnungsänderung ist auch die Wegleitung über die Renten (RWL) angepasst worden. Rz 3360 in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung lautet wie folgt: