Der zeitliche Aufwand für die Ausbildung (Schulunterricht einschliesslich Vor- und Nachbereitung, Hausaufgaben und Selbststudium) muss mindestens 20 Stunden pro Woche ausmachen. […]. Der Ausbildungsaufwand bzw. Zeitaufwand, den eine Person (ausschliesslich oder zusätzlich) im Selbststudium (Hausaufgaben, Fernstudium, Schreiben einer Diplomarbeit im Rahmen der Ausbildung) betreibt, kann nur mittels Indizien festgestellt werden, mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit; in der Praxis ist unter anderem auf Auskünfte der Ausbildungsstätte abzustellen.» Zu den in Art. 49bis Abs. 2 AHVV