Betreffend Praktika führt das BSV folgendes aus: «Insbesondere ist bei Praktika, bei denen nicht zum vornherein ein bestimmter Berufsabschluss angepeilt wird, besonders zu prüfen, ob eine systematische Vorbereitung auf ein Bildungsziel hin erfolgt, und zwar auf der Grundlage eines ordnungsgemässen Lehrgangs. Längst nicht jede praktische Tätigkeit mit tiefem Lohn (selbst wenn mit «Praktikumsvertrag») gilt als Ausbildung im Sinne der AHV.» Die Erläuterungen befassen sich auch mit dem Erfordernis, das Kind müsse sich «zeitlich überwiegend» auf den Berufsabschluss vorbereiten, und halten dazu Folgendes fest: