Dagegen erhob der Vater von X. Beschwerde beim Versicherungsgericht und beantragte, der Einspracheentscheid sei aufzuheben, und ihm sei die Ausbildungszulage für seinen Sohn weiterhin auszurichten. Das Versicherungsgericht heisst die Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: 3.1 Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen (Art. 2 Bundesgesetz über die Familienzulagen [FamZG, SR 836.2]).