Im Sommer 2012 trat er zur Lehrabschlussprüfung an, bestand diese aber nicht. Am 20. September 2012 unterzeichnete X. einen Anstellungsvertrag als Hochbauzeichner-Praktikant mit einem Teilpensum von 80 % beim Architekturbüro Z. Im Vertrag wurde u.a. festgehalten, X. werde die Lehrabschlussprüfung als Hochbauzeichner im nächsten Jahr wiederholen und in dieser Zeit die Berufsfachschule als Repetent besuchen. Der Lohn wurde für die Zeit bis 31. Dezember 2012 auf CHF 1‘200.00 pro Monat, anschliessend vom 1. Januar 2013 bis Lehrabschluss auf CHF 1‘400.00 pro Monat festgelegt.