Folglich weichen die beiden Gutachten diesbezüglich nicht wesentlich voneinander ab. Aufgrund der in den Vorakten bereits im Jahr 2001 dokumentierten Schulterschmerzen (vgl. Ordner II, B.A. 6.2, S. 22), erweist sich die Beurteilung der F.___-Gutachter, wonach die Schulterpathologie weitgehend degenerativer Natur sei (A.S. 228), als schlüssig und nachvollziehbar.