Dabei handle es sich um folgende Behinderungen bzw. funktionelle Einschränkungen: Einschränkungen in der Belastbarkeit der rechten Hand, der Greiffunktion und der Feinmotorik, aktuell könnten vermutlich nur Lasten bis etwa 2 kg mit der rechten Hand gehoben werden; Einschränkungen in der Belastbarkeit der rechten Schulter in Bezug auf Heben und Tragen von Gewichten über 5 kg bis Hüfthöhe sowie Arbeiten oberhalb der Schulterebene; Einschränkungen in der Belastbarkeit des Rückens: Repetitives Heben und Tragen auf 10 bis 15 kg beschränkt (was in der Tätigkeit als selbständige Pflegerin relevant sei);