Urteile des Bundesgerichts 8C_14/2013 vom 20. August 2013 E. 4, 8C_468/2014 vom 25. November 2014 E. 3.2). In Bezug auf das rechte Knie konnte Dr. C.___ zum Zeitpunkt seines Gutachtens noch keine abschliessende Beurteilung vornehmen, da die traumatische Pathologie damals noch nicht geklärt war. Damit ist kein Widerspruch zur Beurteilung im F.___-Gutachten auszumachen.