10.4 Es kann, wie nachfolgend darzulegen ist, auch auf die beweiswertige Beurteilung der Kausalität im F.___-Gutachten vom 27. April 2015 abgestellt werden: 10.4.1 So halten die Gutachter der F.___ fest, während die orthopädischen Vorgutachter Dr. C.___ und Dr. AK.___ (vgl. II. E. 5.6 und 5.11 hiervor) die Schulterpathologie rechts als überwiegend unfallkausal einstuften, würden sie dies als lediglich «möglich» erachten, zumal die in der Magnetresonanztomographie vom 27. März 2009 dargestellten Befunde weitgehend einem Degenerationsprozess entsprächen. Diese Ausführungen lassen sich unter Verweis auf II. E. 10.2.1 hiervor nachvollziehen.