von Dr. J.___ wonach eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung nicht diagnostiziert werden könne, zu überzeugen (A.S. 260 f.). Dem kann ergänzend hinzugefügt werden, dass bereits der Rheumatologe Dr. AZ.___ im Gutachten im 13. Dezember 2007 ausführte, es seien invaliditätsfremde Faktoren wie länger anhaltende partielle berufliche Arbeitsabstinenz, fehlende Berufsbildung und das Alter der Beschwerdeführerin vorhanden (vgl. II. E. 5.1 hiervor).