Urteile des Bundesgerichts 9C_547/2010 vom 26. Januar 2011 E. 2.2, 8C_65/2010 vom 6. September 2010 E. 3.1, 9C_270/2008 vom 12. August 2008 E. 3.3). Da es sich bei Dr. E.___ um einen auf das medizinische Fachgebiet der Neurologie spezialisierten Facharzt handelt und sich seine Einschätzung betreffend die transmurale Rupturausdehnung der Supraspinatussehne im Wesentlichen auf den orthopädischen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin bezieht, ist seine Einschätzung vorliegend kaum beweiswertig. Denn Dr. E.___ ist nicht in gleichem Masse kompetent, Würdigungen eines orthopädischen Sachverhalts vorzunehmen, wie ein auf das medizinische Fachgebiet der Orthopädie spezialisierter Facharzt.