Der Beweiswert einer spezialärztlichen Expertise hängt unter anderem davon ab, ob die begutachtende Person über die entsprechende Fachausbildung verfügt. Ihre fachliche Qualifikation spielt für die richterliche Würdigung einer Expertise eine erhebliche Rolle. Bezüglich der medizinischen Stichhaltigkeit eines Gutachtens müssen sich Verwaltung und Gerichte auf die Fachkenntnisse der Expertin oder des Experten verlassen können (SVR 2008 IV Nr. 13 S. 37 I 211/06 E. 5.4.1; Urteile des Bundesgerichts 9C_547/2010 vom 26. Januar 2011 E. 2.2, 8C_65/2010 vom 6. September 2010 E. 3.1, 9C_270/2008 vom 12. August 2008 E. 3.3).