Die mit MRI vom 27. Juli 2012 diagnostizierte «transmurale Ruptur der Supraspinatussehne ventral am Ansatz mit einer dorsomedialen Rupturausdehnung von circa 1.5 cm» wird jedoch sowohl von Dr. E.___ als auch von Dr. I.___ berücksichtigt. Dr. E.___ führt diesbezüglich in seinem Gutachten vom August 2012 aus, da die Supraspinatussehne als Unfallfolge bereits operiert worden sei, stelle die erneute Ruptur zumindest teilkausal ebenfalls eine Unfallfolge, nämlich eine Spätkomplikation, dar.