Dr. I.___ hält diesbezüglich in ihrem F.___-Teilgutachten fest, das Wetter habe keinen Einfluss auf die Schmerzen in der rechten Hand (A.S. 240). Es ist somit davon auszugehen, dass sich die von Dr. E.___ am 24. August 2012 festgestellten neuropathischen Zeichen im Zeitpunkt des F.___-Gutachtens vom April 2015 nicht bestätigten. Weiter führt Dr. I.___ aus, es liege klinisch momentan weder ein cervico-radikuläres Syndrom C8 und Th1 noch ein myeläres Syndrom oder eine sichere untere Plexusparese vor (A.S. 249). In Bezug auf die in der Aktenlage beschriebene Armplexusläsion rechts nach möglicher Interscalenus-Anästhesie führt Dr. I.__