In diesem Sinn hielt auch Dr. AT.___ anlässlich des neurologischen D.___-Teilgutachtens fest, die vorliegenden neurophysiologischen Untersuchungsresultate sprächen für eine «untere partielle Plexusbrachialis-Läsion rechts». Dies begründete Dr. AT.___ einerseits damit, dass der unauffällige MRI-Befund und das Verteilungsmuster der sensomotorischen Störungen gegen eine radikuläre Läsion sprächen und andererseits im Bereich des Plexus magnetresonanztomographisch keine Läsion habe nachgewiesen werden können, wobei auf der Grundlage des klinischen und neurophysiologischen Verlaufes mit einer deutlichen Erholung zu rechnen wäre (Ordner, B.A. 4.38, S. 43 f.).