Es vermag einzuleuchten, dass gemäss Dr. I.___ retrospektiv nicht gesichert sei, ob die Anästhesie mit einer Intertubationsnarkose und eventuell auch mit einem Interscalenusblock (Regionalanästhesie) durchgeführt worden sei (A.S. 245, 248). Diesbezüglich kann im Wesentlichen auf die entsprechenden Ausführungen unter II. E. 10.2.1 hiervor verwiesen werden. In Bezug auf die im Rahmen des neurologischen D.___-Teilgutachtens von Dr. AT.