So führte sie einerseits aus, in den Vorakten in Betracht gezogene Armplexusläsion rechts nach möglicher Interscalenus-Anästhesie sei verschiedentlich ausgewiesen worden (A.S. 247). Andererseits legt sie sodann dar, gemäss Anästhesieprotokoll sei die Operation vom 11. November 2009 in Intubationsnarkose durchgeführt worden, aber im Operationsbericht werde zusätzlich auch ein Interscalenusblock erwähnt. Es vermag einzuleuchten, dass gemäss Dr. I.___ retrospektiv nicht gesichert sei, ob die Anästhesie mit einer Intertubationsnarkose und eventuell auch mit einem Interscalenusblock (Regionalanästhesie) durchgeführt worden sei (A.S. 245, 248).