In Bezug auf die erstmals im Gutachten von Dr. C.___ vom 21. September 2010 ausgewiesene neurologische Symptomatologie, die überwiegend wahrscheinlich auf eine Läsion des unteren Plexus im Rahmen des Interscalenusblocks vom 11. November 2009 zurückgeführt wurde (vgl. II. E. 5.6 hiervor), ging Dr. I.___ in nachvollziehbarer Weise ein. So führte sie einerseits aus, in den Vorakten in Betracht gezogene Armplexusläsion rechts nach möglicher Interscalenus-Anästhesie sei verschiedentlich ausgewiesen worden (A.S. 247).