Die Hausärztin der Beschwerdeführerin Dr. Q.___ hielt dementsprechend im Arztzeugnis vom 30. April 2009 fest (vgl. II. E. 5.3 hiervor), die Beschwerdeführerin habe vor dem Treppensturz vom 3. März 2009 nicht unter ähnlichen Beschwerden gelitten. In Bezug auf die erstmals im Gutachten von Dr. C.___ vom 21. September 2010 ausgewiesene neurologische Symptomatologie, die überwiegend wahrscheinlich auf eine Läsion des unteren Plexus im Rahmen des Interscalenusblocks vom 11. November 2009 zurückgeführt wurde (vgl. II. E. 5.6 hiervor), ging Dr. I.___ in nachvollziehbarer Weise ein.