_ einzugehen (A.S. 238 ff.): Zunächst kann festgehalten werden, dass die Ausführungen von Dr. I.___ in Bezug auf den durch sie als im Vordergrund stehend qualifizierten «Schulter-/Armschmerz rechts», der seit 3. März 2009 wahrgenommen werde und sich im Verlauf nicht wesentlich verändert habe, wobei dieser als konstant, ziehend in Ruhe beschrieben werde (A.S. 248), durch die vorliegende medizinische Aktenlage gestützt wird. So ist den medizinischen Akten übereinstimmend zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin seit Jahren unter Schmerzen im Bereich des rechten Armes und der rechten Schulter leidet (vgl. II. E. 6 hiervor). Die Hausärztin der Beschwerdeführerin Dr. Q.