Es ergeben sich somit aus der vorliegenden Aktenlage auch bezüglich der Einschätzung von Dr. H.___ in Bezug auf das rechte Knie der Beschwerdeführerin keine abweichenden Beurteilungen. In Bezug auf die gesundheitliche Problematik an der rechten Hand ist darauf hinzuweisen, dass diese gemäss vorliegender Aktenlage erstmals im September 2013 dokumentiert wurde. Aus diesem Grund wurde am 30. September 2013 eine Plattenosteosynthese distaler Radius rechts durchgeführt (vgl. dazu II. E. 5.16 hiervor).