Der Eingriff sei in Vollnarkose durchgeführt worden. Dies bekräftigte sodann auch der Orthopäde Dr. AK.___ im Rahmen seines orthopädischen F.___-Teilgutachtens, indem er festhielt, für die starke Schmerzsymptomatik falle auch die Möglichkeit einer iatrogenen Plexusläsion durch einen Interscalenus-Block weg, da ein solcher gar nicht durchgeführt worden sei (Ordner I, B.A. 5.11, S. 39). Aufgrund dieser Ausführungen wird die Diagnosestellung von Dr. C.___ betreffend die «Verdachtsdiagnose einer partiellen unteren Plexusläsion im Rahmen der Interscalenusblockade anlässlich der Schulterarthroskopie vom 11. November 2009» (vgl. II. E. 5.6 hiervor) entkräftet.