in seinem orthopädischen Gutachten vom 21. September 2010 (vgl. II. E. 5.6 hiervor) aus, die neurologische Symptomatologie sei überwiegend wahrscheinlich auf eine Läsion des unteren Plexus im Rahmen des Interscalenusblockes vom 11. November 2009 zurückzuführen. Demgegenüber wurde bereits im Bericht der R.___ vom 28. Oktober 2010 festgehalten (vgl. II. E. 5.8 hiervor), die bisher angenommene partielle Armplexusläsion im Rahmen der Regionalanästhesie (Skalenusblock) vom 11. November 2009 sei durch die Kollegen der Anästhesie nicht bestätigt worden, auch kein entsprechend frühzeitig abgebrochener Versuch. Der Eingriff sei in Vollnarkose durchgeführt worden.