Diese Feststellungen werden im Verlauf durch Dr. U.___ mit Bericht vom 28. Oktober 2010 zusätzlich gestützt, indem er ausführte, sonographisch sei die rekonstruierte Rotatorenmanschette ein Jahr postoperativ nach wie vor intakt (vgl. II. E. 5.7 hiervor). Eingehend auf die in den Vorakten wiederholt festgestellte Diagnose einer «Plexusläsion» hielt Dr. H.___ im Rahmen seines F.___-Teilgutachtens fest, die im Verlauf eingeholten neurologischen Abklärungen seien ohne fassbares Korrelat geblieben, was insbesondere für die Tenarthrophie gelte, wo zwar eine Plexusläsion postuliert werde, aber aus den Akten kein sicherer Zusammenhang hergestellt werden könne.