So führte bereits der Orthopäde Dr. AK.___ im Rahmen des D.___-Gutachtens vom 6. März 2012 aus, die rechte Schulter sei aufgrund von massiven Schmerzangaben nicht restlos konklusiv beurteilbar, insbesondere die aktive Beweglichkeit sei in allen Ebenen deutlich bis massiv eingeschränkt. Die passive Beweglichkeitsprüfung sei etwas besser und ohne eigentliche Gegeninnervation. Es würden zwischen den aktenkundigen Tatsachen und den geäusserten Beschwerden erhebliche Diskrepanzen bestehen.