_ hielt im Rahmen seines orthopädischen ZMB-Teilgutachtens fest, die Schulteruntersuchung zeige eine Fehlhaltung mit Schulterschiefstand rechts (Ordner I, B.A. 4.38, S. 33). Dr. H.___ legt weiter dar, die heutigen Beschwerden der Beschwerdeführerin rechts seien stark von einer Selbstlimitierung der aktiven wie passiven Beweglichkeit knapp über der Horizontalen geprägt, wobei eine RM-Reruptur knapp drei Jahre nach der Operation in der Arthro MR-Untersuchung vom 27. Juli 2012 habe dokumentiert werden können (A.S. 270). Diese Ausführungen werden durch die medizinischen Vorakten gestützt. So führte bereits der Orthopäde Dr. AK.