Dass es sich bei der Problematik betreffend die Rotatorenmanschette der Beschwerdeführerin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um einen degenerativen Prozess handelt, leuchtet auch unter Verweis auf den Bericht von Dr. AB.___ vom 4. Mai 2012 (vgl. II. E. 5.12 hiervor) ein. So hält sie fest, die Beschwerdeführerin leide zweifellos «an verschiedenen degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates». Mit der von Dr. AB.