Bein, nicht sicher rein radikulär oder segmental begrenzt, sowie ein nicht objektiv messbarer Vibrationssinn bei wechselnden Angaben festgestellt wurden (A.S. 243), vermögen die daraus gezogene Schlussfolgerungen von Dr. I.___ ebenfalls einzuleuchten. Demnach zeigten die neurologisch erhobenen Befunde eine etwas diffus lokalisierte Sensibilitätsstörung (nicht sicher radikulär und nicht sicher peripher/neurogen begrenzt) im Arm rechts (Arm und Hand), im Bereich der oberen vorderen Thoraxpartie (am ehesten C4), im Bereich des Halses ventral (C3) und im rechten Bein (ganze dorsale Partie und im Unterschenkel bis Fuss lateral und im Fuss medial anterior). Daraus folgert Dr. I.__