überzeugt im Weiteren auch seine Schlussfolgerung, wonach die heutigen Beschwerden der Beschwerdeführerin recht stark von einer Selbstlimitierung der aktiven und passiven Beweglichkeit knapp über der Horizontalen geprägt seien (A.S. 228, 270). So hielt Dr. H.___ anlässlich seiner Exploration in Bezug auf die aktive Beweglichkeit der rechten Schulter fest, es bestünden eine Flexion von 110 °, eine Seitabduktion von knapp 100 °, eine Innenrotation (Schürzengriff) bis L5 sowie eine Aussenrotation von knapp 30 °. Passiv lasse sich die Schulter unter Ablenkung bis etwa 130 ° flektieren, bis 120 ° abduzieren und bis etwa L3 führen (A.S. 266).