Weiter wurden bei der Beschwerdeführerin diverse medizinische Abklärungen im Sinne von klinischen Untersuchungen (A.S. 213 f., 265 f.), einer Laboruntersuchung (A.S. 214, 235 f.), einer elektroneurographischen Untersuchung (A.S. 243, 253 ff.) sowie eines HDRS- [Hamilton Depression Scale] und eines MADRS- [Montgomery–Åsberg Depression Rating Scale] Tests (A.S. 259), durchgeführt. Es kann bei den beteiligten Gutachtern ferner von der Kenntnis der Vorakten ausgegangen werden.