, 263 ff.), womit auch die von der Beschwerdeführerin geklagten subjektiven Beschwerden miteinbezogen worden sind. Zudem wurden durch Dr. G.___ umfassende Familien-, Sozial- und Berufsanamnesen sowie eine Persönliche Anamnese erhoben (A.S. 207 ff.). Weiter wurden bei der Beschwerdeführerin diverse medizinische Abklärungen im Sinne von klinischen Untersuchungen (A.S. 213 f., 265 f.), einer Laboruntersuchung (A.S. 214, 235 f.), einer elektroneurographischen Untersuchung (A.S. 243, 253 ff.) sowie eines HDRS- [Hamilton Depression Scale] und eines MADRS- [Montgomery–Åsberg Depression Rating Scale] Tests (A.S. 259), durchgeführt.