Aufgrund des bisher lang dauernden und therapierefrektären Verlaufs und der insbesondere von somatischer Seite nicht eindeutigen Pathologie könne diesbezüglich keine definitive Zeitangabe gemacht werden, allenfalls müsste nach circa zwei Jahren eine Verlaufsbeurteilung vorgenommen werden (vgl. Ordner I, B.A. 4.38, S. 63). Gestützt auf diese Ausführungen erweist sich die Beurteilung im Rahmen der konsensualen Besprechung der D.___-Gutachter, wonach davon auszugehen sei, dass durch intensive Ergotherapie in den nächsten Monaten eine deutliche Besserung der Handfunktion erreicht werden sollte, so dass die Beschwerdeführerin in einer Tätigkeit, wo die rechte Hand als Hilfshand eingesetzt werden