Ferner vermögen auch die Ausführungen der D.___-Gutachter betreffend das Erreichen des Status quo ante bezüglich des Unfallereignisses vom 3. März 2009 nicht zu überzeugen: So halten die Gutachter fest, der Status quo betreffend den Unfall vom 3. März 2009 sei aufgrund der angegebenen ausgeprägten Funktionseinschränkung an der rechten Schulter sowie an der rechten Hand, welche jedoch rein somatisch gesehen nicht restlos geklärt werden könnten, nicht erreicht. Es sei schwierig zu beantworten, wann der Status quo ante erreicht werde.