So äusserte sie sich dahingehend, als es durch die KVG-Einführung über Jahre zu Finanzierungsproblemen gekommen sei. Die Finanzierung sei an Ausbildungsstandards gebunden worden, welche die Beschwerdeführerin nicht erfüllt und sich auch nicht zu leisten vermocht habe (Ordner I, B.A. 4.38, S. 46 f.). Dr. AU.___ weist ferner darauf hin, dass die Beschwerdeführerin – sowohl beruflich als auch privat – einige Konflikte durchgemacht habe, die sie allerdings psychisch recht gut habe meistern können (Ordner I, B.A. 4.38, S. 50, 66). Aufgrund der anschliessend aufgeführten Beispiele vermag diese Darlegung zu überzeugen.