Auch Dr. AT.___ hält anlässlich seiner neurologischen Exploration in überzeugender Weise fest, die erheblichen Funktionseinschränkungen an der rechten Hand würden sich aus neurologischer Sicht nicht vollständig erklären lassen. Es bestehe zwar eine zugrundeliegende Störung des Plexus brachialis rechts, bei der auf der Grundlage des klinischen und neurophysiologischen Verlaufs mit einer deutlichen Erholung zu rechnen wäre. Gemäss einleuchtender Beschreibung durch Dr. AT.___ finde sich indes auch anlässlich der sensomotorischen Störung im Anschluss an den Sturz vom 25. März 2010 kein schlüssiges neurologisches Korrelat (Ordner I, B.A. 4.38, S. 45). Die Beurteilung von Dr. AU.