So führt der Orthopäde Dr. AS.___ aus, der nach durchgeführter Operation vom 11. November 2009 erstellte Austrittsbericht der R.___ weise einen problemlosen postoperativen Verlauf aus, der im Gegensatz zu den heutigen Aussagen der Beschwerdeführerin stehe (Ordner I, B.A. 4.38, S. 37 f.). Diese Darlegung überzeugt aufgrund der durch die Beschwerdeführerin gegenüber Dr. AS.___ geklagten, unmittelbar nach der entsprechenden Narkose aufgetretenen und im Verlauf nicht wesentlich gebesserten «wahnsinnigen Schmerzen» (Ordner I, B.A. 4.38, S. 31). Folglich leuchtet auch die Schlussfolgerung von Dr. AS.