6. Aus der vorliegenden medizinischen Aktenlage erhellt übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin im Wesentlichen unter Schmerzen an der rechten Körperseite leidet. Die dabei festgestellten, vorwiegend somatischen Diagnosen beziehen sich insbesondere auf die obere und untere Extremität sowie auf die Wirbelsäule. 7. Mit BGE 137 V 210 vom 28. Juni 2011 hat das Bundesgericht Regeln für die Einholung polydisziplinärer Gutachten formuliert. Gemäss BGE 138 V 318 sind diese auch auf Verfahren im Bereich der Unfallversicherung anwendbar.