Im Rahmen dieser Untersuchung habe sich die oben beschriebene Fraktur gezeigt. Es sei initial der Entscheid für ein konservatives Vorgehen getroffen worden. Am 29. Mai 2015 sei bei Zunahme eines Hämatoms im Bereich des Beckenkamms die Punktion des Hämatoms durch die Kollegen der Radiologie erfolgt. Dabei hätten 80 ml Hämatom evakuiert werden können. Im weiteren Verlauf habe sich bei der Beschwerdeführerin trotz Ausbau der analgestischen Therapie und Einbezug des Schmerzdienstes eine Schmerzpersistenz mit weitestgehender Immobilität der Beschwerdeführerin entwickelt. Am 5. Juni 2015 seien eine Schrauben-/Platten-Osteosynthese sowie die Hämatomevakuation erfolgt.