Somit hätten keine objektiven Befunde konstatiert werden können, die überwiegend wahrscheinlich mit den Ereignissen vom 3. März 2009 und vom 25. März 2010 in Zusammenhang stünden. Die Schulterpathologie rechts sei lediglich möglicherweise partiell unfallkausal. Die Knieproblematik rechts sei degenerativer Natur. Die intraartikuläre Radiusfraktur rechts, welche aktuell den klinischen und funktionellen Befund immer noch wesentlich beeinflusse, habe sich die Beschwerdeführerin bei einem neuen Unfallereignis vom 30. September 2013 zugezogen. Deswegen habe auch die Begutachtung im Auftrag des Versicherungsgerichts Solothurn verschoben werden müssen.