Zu diesem Ereignis bestünden keine Zeugen und die Latenz zwischen den geschilderten Ereignis und dem Aufsuchen des Hausarztes betrage über zwei Wochen. Während die Vorgutachter Dr. C.___ und Dr. AK.___ die Schulterpathologie rechts als überwiegend unfallkausal eingestuft hätten, werde dies als lediglich möglich erachtet, zumal die in der Magnetresonanztomographie vom 27. März 2009 dargestellten Befunde weitgehend einem Degenerationsprozess entsprächen. Somit hätten keine objektiven Befunde konstatiert werden können, die überwiegend wahrscheinlich mit den Ereignissen vom 3. März 2009 und vom 25. März 2010 in Zusammenhang stünden.