Die Plexusläsion werde – entsprechend der Gepflogenheit, wonach ein klar bevorzugter Mechanismus mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung zu verursachen klar ausreiche, um die Kausalität zu begründen – als Unfallfolge beurteilt. 5.16 Im Austrittsbericht vom 9. Januar 2014 (Beschwerdebeilage Nr. 17) betreffend die Hospitalisation der Beschwerdeführerin vom 27. Dezember 2013 bis 5. Januar 2014 stellten AD.___, Ärztin, AE.___, Oberarzt, sowie Dr. med.