Sie sei ebenfalls im Zusammenhang mit dem Unfall vom 3. März 2009 entstanden; die Atrophie der Handmuskulatur sei daher ebenfalls eine überwiegend wahrscheinliche Unfallfolge. Gemäss E.___ würden bei der Beschwerdeführerin Mechanismen zur Diskussion stehen, die häufig Ursache für die Verletzung des Plexus brachialis seien, während eine spontane Verletzung oder eine ungeschickte Bewegung bei ihr keinen Diskussionsgrund hätten. Die Plexusläsion werde – entsprechend der Gepflogenheit, wonach ein klar bevorzugter Mechanismus mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung zu verursachen klar ausreiche, um die Kausalität zu begründen – als Unfallfolge beurteilt.