Gemäss E.___ seien die heutigen Beschwerden in der rechten Schulter und im rechten Arm mindestens teilweise überwiegend wahrscheinliche Folgen des Unfalls vom 3. März 2009 oder der Operation vom 11. November 2009 und der kürzlich objektivierten Ruptur der Supraspinatus-, eventuell auch der Infraspinatussehne und des Unfalls vom 25. März 2010. Die unfallbedingte Irritation des Plexus brachialis rechts hinterlasse sehr wahrscheinlich bleibend neuropathische Schmerzen erheblichen Ausmasses und stelle somit einen entschädigungspflichtigen Integritätsschaden dar. Gestützt auf den Anhang 3 (Art. 36 Abs. 2)